Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Vergabe: Laufstatt Event gGmbH bleibt Veranstalterin des MARATHON MÜNCHEN by Brooks 2025 und 2026
München, 09. Juli 2025 - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Antrag des bisherigen Veranstalters des MARATHON MÜNCHEN auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vollumfänglich abgelehnt und damit die Vergabeentscheidung der Landeshauptstadt München bestätigt. Diese Entscheidung stellt klar, dass die Laufstatt Event gGmbH in den Jahren 2025 und 2026 die verantwortliche Organisation des Marathons in München übernimmt.
Damit ist der Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Weiterentwicklung des MARATHON MÜNCHEN by Brooks gelegt. Dieser Beschluss gibt der Laufstatt Event gGmbH die Sicherheit, gemeinsam mit der Landeshauptstadt München und den Partnern ein besonderes Lauferlebnis für alle Läuferinnen und Läufer zu gestalten.
„Wir freuen uns außerordentlich, dass die höchste bayerische Verwaltungsgerichtsinstanz unser Konzept bestätigt hat. Das ist ein starkes Signal für das Vertrauen in unsere Arbeit. Wir haben von Anfang an auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der Stadt vertraut. Wir sind überzeugt, dass mit dieser Entscheidung die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Marathons in München gestellt sind“, sagt Fabian Schäfer, Geschäftsführer der Laufstatt Event gGmbH.
Die Vorbereitungen laufen bereits seit dem Frühjahr auf Hochtouren: Mehr als 13.000 Läuferinnen und Läufer haben sich schon jetzt für den MARATHON MÜNCHEN by Brooks angemeldet. Diese enorme Resonanz zeigt, wie groß die Vorfreude auf ein frisches Kapitel des Marathons in der Stadt ist.
Hintergrund:
Die Stadt München hatte die Durchführung des Marathons in München für die Jahre 2025 und 2026 in einem offenen Auswahlverfahren neu vergeben. Der bisherige Veranstalter hat gegen die Entscheidung der Stadt geklagt und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die Entscheidung der Stadt zu seinen Gunsten abzuändern. Mit der heutigen Entscheidung hat der BayVGH den Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unanfechtbar zurückgewiesen.
Der MARATHON MÜNCHEN by Brooks findet wie geplant am 12. Oktober statt und wird ein Sportereignis für die ganze Stadt.
Alle Infos und die Anmeldung gibt es unter: www.marathonmuenchen.org
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Anton Martić